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Externer Sicherheitsbeauftragter für kleine Firmen
In kleinen Betrieben kümmert sich oft niemand ausdrücklich um Informationssicherheit. Der IT-Dienstleister macht die Technik, Sie machen Ihr Geschäft. Dazwischen bleibt vieles liegen. Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter ist Ihr fester Ansprechpartner dafür, ohne dass Sie eine Stelle schaffen müssen. Wir übernehmen diese Rolle für Sie.
Was ein externer Ansprechpartner kleinen Betrieben bringt
Auch ohne gesetzliche Pflicht gibt es gute Gründe, die Informationssicherheit in feste Hände zu geben:
- Jemand behält den Überblick: Sind die Zugänge ausgeschiedener Mitarbeitender gesperrt? Läuft die Datensicherung noch? Wurde der neue Cloud-Dienst sicher eingerichtet?
- Kundenanfragen werden beantwortet: Fragebögen von Auftraggebern, Anforderungen aus Verträgen oder von Ihrer Cyberversicherung landen bei jemandem, der sie einordnen kann.
- Neue Vorhaben werden mitgedacht: Bevor Sie eine neue Software einführen oder auf Homeoffice umstellen, wird die Sicherheit mit geplant.
- Sie entscheiden auf klarer Grundlage: In regelmäßigen, kurzen Berichten erfahren Sie, was gut läuft, wo Risiken bestehen und was als Nächstes ansteht.
- Ihr IT-Dienstleister bekommt ein Gegenüber: Wer Systeme betreibt, sollte sie nicht gleichzeitig selbst kontrollieren. Der Sicherheitsbeauftragte prüft unabhängig.
Was der Informationssicherheitsbeauftragte nach BSI-Standard tut
Die Rolle stammt aus dem IT-Grundschutz des BSI. Nach BSI-Standard 200-2 ist der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) für alle Belange der Informationssicherheit zuständig. Seine Hauptaufgabe: die Leitung beraten und bei der Umsetzung unterstützen. Dazu gehört unter anderem, den Sicherheitsprozess zu steuern, Regeln und Konzepte zu koordinieren, Maßnahmen anzustoßen und zu prüfen, der Leitung zu berichten, Sicherheitsvorfälle zu untersuchen und Schulungen anzustoßen.
Im Kleinstbetrieb ist das deutlich schlanker als in einem Konzern. Es geht um wenige, klare Regeln, eine aktuelle Aufgabenliste und jemanden, den Sie anrufen können.
Der BSI-Standard 200-2 nennt ausdrücklich kleine Unternehmen als Fall, in dem es sinnvoll sein kann, die Rolle an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Unabhängig und mit direktem Draht zu Ihnen
Laut IT-Grundschutz-Kompendium (Anforderung ISMS.1.A4) muss die Leitung den ISB mit angemessenen Ressourcen ausstatten und ihm ermöglichen, bei Bedarf direkt an sie zu berichten. Der BSI-Standard 200-2 empfiehlt außerdem, die Rolle nicht der IT-Abteilung zuzuordnen, weil sonst leicht Interessenkonflikte entstehen. Im kleinen Betrieb heißt das: Der Sicherheitsbeauftragte berichtet direkt an Sie und ist nicht derselbe, der Ihre Server und Laptops verwaltet.
Muss ich so jemanden haben?
Für die meisten kleinen Betriebe gibt es keine gesetzliche Pflicht. § 45 BSI-Gesetz schreibt einen ISB nur für Einrichtungen der Bundesverwaltung vor. Unternehmen, die unter NIS-2 fallen, müssen Risikomanagement betreiben und die Umsetzung durch die Geschäftsleitung überwachen lassen; eine bestimmte Rolle schreibt das Gesetz dafür nicht vor. Wer nach IT-Grundschutz arbeitet, muss einen ISB benennen. Daneben können Kunden oder Versicherer eine zuständige Person verlangen.
Was im Vertrag stehen sollte
Für einen externen ISB verlangt das IT-Grundschutz-Kompendium (ISMS.1.A5) einen Vertrag, der
- alle Aufgaben sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten beschreibt,
- eine geeignete Vertraulichkeitsvereinbarung enthält und
- eine geordnete Beendigung einschließlich Übergabe der Aufgaben regelt.
Auch mit externer Unterstützung bleibt die Verantwortung für die Informationssicherheit bei Ihnen. Ein externer ISB ersetzt außerdem keinen Datenschutzbeauftragten; das sind zwei verschiedene Rollen.
Was wir übernehmen
- die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten mit festgelegten Aufgaben und Berichtswegen
- Aufbau und Pflege einfacher, passender Regeln und einer Aufgabenliste für Ihren Betrieb
- regelmäßige Berichte an Sie mit Vorschlägen für die nächsten Schritte
- Unterstützung bei Kundenanfragen und Anforderungen aus Verträgen
- Anpassung an neue Bedrohungen und Veränderungen in Ihrem Betrieb
- fachliche Beratung zu allen Fragen der Informationssicherheit
Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihren Bedarf klären. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot mit festen Service-Levels. Als Startpunkt eignet sich oft der IT-Sicherheitscheck nach DIN SPEC 27076 oder eine Bestandsaufnahme mit den BSI-Checklisten.
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Schreiben Sie uns, wie viele Personen bei Ihnen arbeiten, wer Ihre IT betreut und ob Kunden bereits nach Ihrer IT-Sicherheit fragen.
Offizielle Quellen
- BSI-Standard 200-2: IT-Grundschutz-Methodik (PDF), Kapitel 4 zur Rolle des ISB
- BSI: IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ISMS.1 Sicherheitsmanagement (PDF)
- § 30 BSIG: Risikomanagementmaßnahmen
- § 38 BSIG: Pflichten der Geschäftsleitung
- § 45 BSIG: Informationssicherheitsbeauftragte der Bundesverwaltung
Stand der Angaben: Oktober 2026.
